Pariser Strafgericht urteilt im Schnellverfahren über junge Plünderer
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Nach den Krawallen vom 17. Oktober verhandeln vier Säle des Pariser Strafgerichts im Schnellverfahren gegen Schüler, Berufstätige und Obdachlose. Unter ihnen ist der nicht vorbestrafte 18-jährige A., der den Diebstahl von Lebensmitteln aus einem Monoprix-Supermarkt gestanden hat.
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