Bedingte Freiheitsstrafen für Anführer der Jungen Tat in Zürich
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Das Bezirksgericht Zürich hat die beiden 24- und 25-jährigen Anführer der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» zu zwölftägigen bedingten Freiheitsstrafen sowie unbedingten Geldstrafen verurteilt. Sie wurden der Diskriminierung, Nötigung, des Landfriedensbruchs und weiterer Straftaten schuldig gesprochen, unter anderem wegen einer Aktion an einem Pride-Gottesdienst im Juni 2022 und einem Vorfall im Tanzhaus im September 2022. Vier weitere Beschuldigte erhielten bedingte Geldstrafen.
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