KI-generierte Missbrauchsdarstellungen stellen Ermittler vor neue Probleme
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Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg bearbeitet eine zweistellige Zahl von Fällen mit KI-generierten Darstellungen von Kindesmissbrauch. Realistisch wirkendes Material kann bereits durch Besitz strafbar sein; bei klar künstlichen Bildern betrifft die Strafbarkeit nur Verbreitung und Zugänglichmachen. Auch KI-Anbieter könnten wegen Beihilfe verfolgt werden.
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