SEC will Verwahrregeln für Kryptoanlagen lockern
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Die US-Börsenaufsicht SEC schlägt vor, dass Anlageberater Kryptowerte ihrer Kunden unter Auflagen selbst verwahren dürfen, wenn kein zugelassener Verwahrer verfügbar ist. Auch staatlich regulierte Treuhandgesellschaften sollen diese Aufgabe übernehmen können.
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