Kammergericht Berlin: „Bestellen“-Button begründet keinen wirksamen Autokauf online
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Das Kammergericht Berlin entschied am 17. September (Az. 1 U 25/25), dass der Abschluss per Schaltfläche nur mit „Bestellen“ keinen wirksamen Kaufvertrag schließt, und widerspricht damit mehreren Oberlandesgerichten. Ein Verbraucher hatte im März 2022 ein konfiguriertes Elektroauto für rund 60.000 Euro so bestellt; das Landgericht Berlin II wies die Klage ab. Das KG sah keinen fristgerechten Widerruf, erlaubte dem Käufer aber die Rückzahlung des Kaufpreises wegen der mangelhaften Beschriftung.
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