Importpakete: Ab November zwei Euro Bearbeitungsgebühr pro Warenposition
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Mit der EU-Zollreform gilt ab Anfang November die Universelle Bearbeitungsgebühr von zwei Euro je Warenposition bei Fernverkaufs-Importen aus Nicht-EU-Ländern direkt an Kunden oder Abholorte. Sie finanziert die Zollbearbeitung und soll die Paketflut aus Fernost eindämmen. Seit Juni greift ein Mindestzoll unter 150 Euro Warenwert; laut vorläufigen EU-Daten sanken Sendungen von Juli bis September 2026 um 60 Prozent, das Aufkommen geringwertiger Ware von etwa 1,5 auf 0,5 Milliarden Euro. Kleinstimporte und gemischte Sendungen werden zusätzlich teurer.
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