EU schafft Rechtsgrundlage für Abschiebezentren außerhalb Europas
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Die EU-Innenminister haben die letzte formelle Hürde für Abschiebezentren in Drittstaaten beseitigt. Dort sollen ausreisepflichtige Menschen untergebracht werden, deren Herkunftsländer sie nicht zurücknehmen. Die zulässige Haftdauer steigt auf bis zu zwei Jahre.
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