Bundesländer verwehren jungen Geflüchteten trotz EU-Reform raschen Schulzugang
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Seit dem 12. Juni verlangt die reformierte EU-Aufnahmerichtlinie, dass geflüchtete Minderjährige spätestens zwei Monate nach ihrer Ankunft eine Schule besuchen. Laut Mediendienst Integration hat bislang nur Nordrhein-Westfalen die Vorgabe umgesetzt; Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen prüfen Änderungen.
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