OVG NRW kippt vorläufige Websperren für Pornoseiten
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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei unanfechtbaren Eilbeschlüssen entschieden, dass die Landesanstalt für Medien Internetanbietern vorläufig nicht die Sperrung von Pornhub und YouPorn auftragen darf. Die Richter bestätigten damit das Düsseldorfer Verwaltungsgericht und entzogen den nationalen Sperrverfügungen die rechtliche Grundlage, da europäisches Recht und der Digital Services Act deutsche Alleingänge beim Jugendschutz blockieren.
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