Nach dem Landgericht München I wertet auch das Landgericht Aachen Googles KI-Antworten als eigene Inhalte des Konzerns. In Aachen hatte die KI einem Arzt fälschlich Straftaten zugeschrieben, die eine andere Person betrafen. Google legte gegen das Münchner Urteil zunächst Berufung ein, schloss dann a