Bezirksrichterin Trina Thompson untersagte dem Justizministerium per einstweiliger Verfügung, Wahlbeamte mit Strafverfolgung zu bedrohen oder sie zur Streichung von Wählern und zur Zurückweisung von Stimmzetteln wegen mutmaßlicher Nicht-Staatsbürger zu drängen. Die Gewerkschaftsklage gilt auf Landes