Das Landgericht Düsseldorf verurteilte einen 30-jährigen Schweizer wegen Zwangsprostitution, Zuhälterei, Menschenhandels und Drogenabgabe zu zwei Jahren und acht Monaten Haft; die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung höchstens zwei Jahre Bewährung. Er lockte schwule