Rund 1,3 Millionen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen seit 8 Uhr über die Besetzung des 9. Schweriner Landtags abstimmen; neu ist, dass Jugendliche ab 16 Jahren wählen dürfen. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten, die Zweitstimme für eine Partei, deren Sitz