Der Gemeinsame Bundesausschuss senkt die Altersgrenze für das von den Krankenkassen bezahlte Mammografie-Screening von 50 auf 45 Jahre. Nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium soll die Regelung am 1. August 2027 gelten; persönliche Einladungen sind voraussichtlich ab Januar 2028 geplant.