Einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zufolge muss ein leitender Finanzmanager für einen durch Chefbetrug verursachten Schaden in Höhe von 50 Millionen Euro persönlich aufkommen. Die Richter entschieden im Juli 2026, dass eine bestehende D&O-Managerhaftpflichtversicherung in diesem Fall nicht