Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob die AfD Jan Wenzel Schmidt aus ihrer Bundestagsfraktion werfen darf. Ihm wird vorgeworfen, Beschäftigte einer E-Zigaretten-Firma, an der er maßgeblich beteiligt ist, teils ohne Gegenleistung über Minijobs in seinem Abgeordnetenbüro bezahlt zu haben.