Seit dem 27. September 2026 müssen Verkäufer von Konsumgütern zwei neue EU-Label nutzen. Das Gewährleistungslabel weist auf den gesetzlichen Anspruch von mindestens zwei Jahren auf Reparatur oder Ersatz hin. Das GARAN-Label kennzeichnet kostenlose, über zweijährige freiwillige Herstellergarantien.