Die Staatsanwaltschaft Gießen wirft Kevin Dorow vor, bei der Gründung von „Generation Deutschland“ am 29. November 2025 eine Propagandaparole der Hitlerjugend verwendet zu haben. Die Anklage beruht auf Paragraf 86a StGB. Dorow bestreitet den NS-Bezug; über einen Prozess ist noch nicht entschieden.