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Sollten Seilbahn-Mitarbeitende einen offiziellen Fahrpreis eigenmächtig als «unfair» einstufen und zusätzlich kassieren dürfen?

Eine Seilbahn kassierte zwei Fahrgäste aus dem Elsass trotz gültigem GA zusätzlich für eine 27-Franken-Fahrt, weil Mitarbeitende den Preis als unfair einstuften; der Betreiber entschuldigte sich.

  • Ja, das ist ihr gutes Recht
  • Nein, der festgelegte Preis muss gelten