Sollte bei nachgewiesener Schuldunfähigkeit eine stationäre Therapie selbst bei so schweren Gewalttaten Vorrang vor einer Haftstrafe haben?
Die Staatsanwaltschaft Aargau beantragt eine stationäre Therapie für einen schuldunfähigen Mann, der vor zwei Jahren einen Hauswart tötete und auf eine Familie schoss.