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Sollten Kliniken für solche Aufsichtsversäumnisse strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden?

In einer Basler Klinik sollen Praktikanten über Jahre ADHS-Abklärungen weitgehend allein durchgeführt haben, wodurch viele Diagnosen nun infrage stehen.

  • Ja, das ist grobe Fahrlässigkeit
  • Nein, interne Massnahmen reichen