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Sollte ein Freizeitpark bei mehreren Pannen und einem Vorfall an einem Tag die Ticketkosten zurückerstatten müssen?

Eine Zürcher Familie erlebte im Gardaland mehrere Ausfälle und einen Brand, der Park verweigerte jedoch eine Rückerstattung.

  • Ja, das ist er den Gästen schuldig
  • Nein, Pannen sind kein Grund für eine Rückerstattung