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Sollten Eltern für unbeaufsichtigte Balkonunfälle wie in Frankreich stärker haftbar gemacht werden?

In Frankreich kletterte ein fünfjähriges Mädchen unbeaufsichtigt im fünften Stock auf ein Balkongeländer und wurde von der Feuerwehr gerettet.

  • Ja, die Aufsichtspflicht muss durchgesetzt werden
  • Nein, das war ein Unglücksfall, keine Frage der Schuld