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Sollte ein Ehemann in Untersuchungshaft bleiben, solange die Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt nicht abschliessend geklärt sind?

Ein 50-jähriger Mann sitzt im Wallis wegen mutmasslicher Gewalt gegen seine Ehefrau in Untersuchungshaft.

  • Ja, zum Schutz des Opfers
  • Nein, erst nach Verurteilung