Sollte eine angemeldete unbewilligte Demonstration wie die für den 29. August geplante schon im Vorfeld ganz verboten werden, wenn der Aufruf Gewaltandrohungen enthält?
Die Polizei geht gegen eine für den 29. August angekündigte unbewilligte Anti-Zionismus-Demonstration vor, deren Aufruf laut Behörden bereits Gewaltaufrufe enthielt.