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Sollte ein derart weit in der Zukunft liegender Prozessbeginn wie 2028 bei einem Fall wie dem von Khalid Sheikh Mohammed als zu spät gelten?

Der Prozess gegen den mutmasslichen Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001 soll erst 2028 vor einem Militärgericht in Guantánamo beginnen.

  • Ja, das ist zu spät
  • Nein, das ist vertretbar