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Sollte eine 17-Jährige wie im Fall Sarah Santiago für die Verbreitung von Täter-Livestreams als Erwachsene vor Gericht stehen?

In den USA wird eine 17-Jährige als Erwachsene angeklagt, weil sie Livestream und Manifest des Moscheeangriffs von San Diego verbreitet haben soll.

  • Ja, bei so schweren Taten ist das gerechtfertigt
  • Nein, Jugendliche sollten nach Jugendrecht behandelt werden