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Sollte die Polizei bei einer mutmasslichen Amoktat wie in Aarau die Beweggründe des Täters öffentlich machen, sobald sie bekannt sind?

Nach den Schüssen am Rave in Aarau geht die Polizei von einer Amoktat aus, der mutmassliche Täter sitzt in Untersuchungshaft.

  • Ja, sofort informieren
  • Nein, erst nach Prozessende