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Sollten Angeklagte wie im Prozess gegen die Junge Tat schweigen dürfen, obwohl dies die Aufklärung erschwert?

Im Prozess gegen die Junge Tat schweigen alle sechs Beschuldigten, während draussen rund 200 Personen demonstrierten.

  • Ja, Schweigerecht ist ein Grundrecht
  • Nein, sie sollten aussagen müssen