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Sollte ein bereits wegen Rasens Verurteilter beim nächsten Mal automatisch ins Gefängnis, ohne jede Sonderregel?

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Wiederholungstäter bei grober Verkehrsregelverletzung nicht mehr wie Ersttäter behandelt werden und direkt mit Haft rechnen müssen.

  • Ja, klare Linie ist nötig
  • Nein, jeder Fall verdient Ermessen