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Sollte ein für schuldunfähig erklärter Täter zeitlich unbegrenzt in Verwahrung bleiben können?

Ein 28-Jähriger, der seine Mutter tödlich verletzt hat, wurde für schuldunfähig erklärt und in eine Verwahrung eingewiesen.

  • Ja, Sicherheit geht vor
  • Nein, es braucht regelmässige Überprüfung