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Sollte eine anonyme Falle wie die Nylonschnur am Gleitschirm-Landeplatz in Stechelberg als versuchte Körperverletzung verfolgt werden, obwohl niemand verletzt wurde?

Bei Stechelberg spannte eine unbekannte Person eine Nylonschnur über einen Gleitschirm-Landeplatz, es kam beinahe zu einem Unfall, verletzt wurde niemand.

  • Ja, die Absicht allein reicht für eine Strafverfolgung
  • Nein, ohne tatsächlichen Schaden ist das unverhältnismäßig