Sollte eine anonyme Falle wie die Nylonschnur am Gleitschirm-Landeplatz in Stechelberg als versuchte Körperverletzung verfolgt werden, obwohl niemand verletzt wurde?
Bei Stechelberg spannte eine unbekannte Person eine Nylonschnur über einen Gleitschirm-Landeplatz, es kam beinahe zu einem Unfall, verletzt wurde niemand.
Ja, die Absicht allein reicht für eine Strafverfolgung
Nein, ohne tatsächlichen Schaden ist das unverhältnismäßig