Barion Pixel

Sollten Spitäler Vorwürfe wie den unsittlichen Berührungen durch eigenes Personal von sich aus an die Strafverfolgung melden?

Eine Patientin wirft einem Pfleger der Solothurner Spitäler unsittliche Berührungen bei der Wundversorgung vor; das Spital hat Kenntnis vom Vorfall.

  • Ja, Pflichten zur Meldung sollten klar festgelegt sein
  • Nein, die Betroffenen selbst müssen anzeigen