
Die Europäische Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, weil die Zinsen bestimmter ungarischer Staatsanleihen seit 2019 steuerfrei sind (befreit von der 15-prozentigen Einkommensteuer und seit 2023 auch von der 13-prozentigen Sozialabgabe), während ähnliche Anleihen in anderen EU-Ländern besteuert werden. Der Streit könnte auch bestehende Investitionen betreffen.