EU-Parlament regelt Erstattung bei Flugausfall auch für Drittanbieter
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Das Europaparlament beschloss in Straßburg ein Gesetz: Wer über Drittanbieter wie Online-Reiseportale fliegt, erhält bei Ausfällen künftig Buchungskosten und Vermittlungsgebühren zurück wie bei Direktbuchung. Auf der EU-Kommissionswebsite kommt ein einheitliches Formular für Erstattungen bei Flug, Bus, Bahn und Fähre. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung dürfen im Flugzeug kostenlos mitfliegen; Assistenzhunde werden EU-weit einheitlich definiert.
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